Fachkundeerhalt - Jahresschulung
Sicherheitsunterweisung

EFK-EuP-EFKFFT


KOSTENLOS

Doppelt profitieren. Viele unserer Kurse umfasst die jährlich verpflichtende Jahresunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 und §12 ArbSchG sowie den geforderten Fachkundeerhalt. Egal ob EuP, EFKFFT oder EFK. Setzen Sie auf Qualität und Aktualität in der Weiterbildung, um Ihre beruflichen Kompetenzen zu stärken und gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Zu den Kursen

Verpflichtende Schulungen in der Elektrotechnik

Die DIN VDE 1000-10 legt in Ziffer 3.2 fest: Elektrofachkraft, ist eine Person die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Nach §2 Abs. 5 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie DIN VDE 1000-10 müssen in der Elektrotechnik tätige Personen, ihre fachlichen Kenntnisse auf aktuellem Stand halten. Dies gilt auch für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) und für die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKFFT)
EuP Kurs
EuP 

Jahresschulung, Fachkundeerhalt + Sicherheitsunterweisung
Ein Kurs für alles
Nach DGUV, ArbSchG und VDE

EFKFFT Kurs
EFKFFT

Jahresschulung, Fachkundeerhalt + Sicherheitsunterweisung
Ein Kurs für alles
Nach DGUV, ArbSchG und VDE

Kursbild EFK
EFK

Jährliche Sicherheitsunterweisung
DGUV V1, §12 ArbSchG

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Alle Kurse sind interaktiv und leicht verständlich.
Kursunterlagen können während des Kurses gespeichert werden..

Gesetzkonform

Nach DGUV V1, ArbSchG sowie VDE Richtlinien

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Alle Kurse mit Zertifikat

Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss jeden Kurses, erhalten Teilnehmer ein persönliches Zertifikat. 

Perönlicher Teilnehmerbereich

Teilnehmerbereich

Im persönlichen Teilnehmerbereich, kann nachvollzogen werden, welcher Kurs wann absolviert wurde.
Alles an einem Ort. 

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Warum eigentlich online?

- Zeitsparend
- Günstiger als Präsenzschulungen
- Informationen zu jeder Zeit abrufbar
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- 24/7 Verfügbar

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Alle Onlineseminare sind leicht verständlich mit Video, Audio sowie visuellen Inhalten versehen. Interaktive Elemente und Lerninhalte runden das Seminarerlebnis ab.

Alle Onlinekurse können vollständig oder in mehreren Etappen über Tage absolviert werden.

Unternehmerpflichten


Nach Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV, DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 1, muss mindestens einmal Jährlich, eine Unterweisung für alle Mitarbeiter die im Bereich der Elektrotechnik tätig sind, eine Sicherheitsunterweisung stattfinden. Dies gilt für Elektrofachkräfte (EFK) genauso wie für Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKFFT) und Elektrisch unterwiesenen Personen (EuP).

Schulungen:

Sicherheitsunterweisung für Elektrofachkräfte (EFK)

Jährlich verpflichtende Sicherheitsunterweisung für die Elektrofachkraft (EFK). Nach DGUV V1 sowie §12 ArbSchG

Sicherheitsunterweisung und Fachkundeerhalt für Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeit  (EFKFFT)

 Um den Status “EfkffT” zu erhalten, muss eine regelmäßige Weiterbildung zum Erhalt der Fachkunde eingehalten werden.
Mit diesem Kurs erfüllst du diese Anforderung. Dieser Kurs richtet sich an alle EfkffT mit aktuellem gültigen Zertifikat und zeitnaher Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet. Zum Beispiel: SHK, Tischler, Küchenmonteure, Monteure für ortsfeste Anlagen.
Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist dazu verpflichtet, ihre fachlichen Kenntnisse auf aktuellem Stand zu halten. Siehe auch: (§ 2 Abs. 5 BetrSichV). Dies kann durch die Teilnahme an fachspezifischen Schulungen oder Onlineseminaren erreicht werden.

Sicherheitsunterweisung, Fachkundeerhalt und Erstunterweisung für die Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP)

Erhalt der Fachkunde sowie Erstunterweisung nach DGUV Vorschrift 3, VDE 0105-100 und VDE 1000-10 für elektrotechnisch unterwiesene Personen. Diese Schulung richtet sich an alle “Nicht Elektriker” welche Arbeiten an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln durchführen oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten sollen. Zum Beispiel für Arbeiten in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten, Haustechniker für einen Bürokomplex, Industrieanlagen. Altenheime. Pflegeheime, Krankenhäuser. Gemeinnützige Organisationen. Schulung für Arbeiten bis 1000V/AC und 1500V/DC

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKFFT)

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeit werden und bleiben…

Den Grundstein der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeit legt die Handwerksordnung fest. §5 HWO

Hier wird beschrieben das “Wirtschaftlich ergänzende Tätigkeiten in anderen Handwerken” dann ausgeführt werden dürfen, wenn sie mit dem
Leistungsangebot des eigenen Handwerks technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen. Ein Küchenmonteur kann somit also zum Beispiel den Elektroherd anschließen, da diese Tätigkeit im direkten Zusammenhang mit seiner Tätigkeit steht.

Nach DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ dürfen Elektrotechnische Arbeiten allerdings nur von einer Elektrofachkraft (EFK) oder unter dessen Leitung und Aufsicht durchgeführt werden.

Die Durchführungsanweisungen zu § 2 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 3 legt den Begriff „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ fest und definiert diesen. Hier heißt es:

Sollen Mitarbeiter, die keine Elektrofachkräfte sind, für festgelegte Tätigkeiten, nach §5 Handwerksordnung, bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln eingesetzt werden, können diese durch eine entsprechende Ausbildung eine Qualifikation als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ erreichen.

Definition der festgelegten Tätigkeiten:
Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. In eigener Fachverantwortung dürfen nur solche festgelegten Tätigkeiten ausgeführt werden, für die die Ausbildung nachgewiesen ist.

Diese festgelegten Tätigkeiten dürfen nur in Anlagen mit Nennspannungen bis 1000V AC bzw. 1 500V DC und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Unter Spannung sind Fehlersuche und Feststellen der Spannungsfreiheit erlaubt.

Ausbildung zu Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKFFT)
Die Ausbildung muss Theorie und Praxis umfassen. Die theoretische Ausbildung kann innerbetrieblich oder außerbetrieblich in Absprache mit dem Unternehmer erfolgen. In der theoretischen Ausbildung müssen, zugeschnitten auf die festgelegten Tätigkeiten, die Kenntnisse der Elektrotechnik, die für das sichere und fachgerechte Durchführen dieser Tätigkeiten erforderlich sind, vermittelt werden.

Die praktische Ausbildung muss an den infrage kommenden Betriebsmitteln durchgeführt werden. Sie muss die Fertigkeiten vermitteln, mit denen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse für die festgelegten Tätigkeiten sicher angewendet werden können.
Die Ausbildungsdauer muss ausreichend bemessen sein. Je nach Umfang der festgelegten Tätigkeiten kann eine Ausbildung über mehrere Monate erforderlich sein.

Ausbildungskriterien im einzelnen, legt der DGUV Grundsatz 303-001 ” Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten” fest.
Grundlegende Anforderungen an die Ausbildung
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine
abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese
Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche
Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.
Die Dauer der theoretischen Ausbildung ist ausreichend zu bemessen. Die praktische
Ausbildung muss an den in Frage kommenden Betriebsmitteln durchgeführt werden und
die Fertigkeiten vermitteln, mit denen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen
Kenntnisse für die festgelegten Tätigkeiten sicher angewendet werden können.
Die Ausbildung ist mit einer Prüfung abzuschließen, in der der Teilnehmer die
erforderlichen Kenntnisse in Theorie und Praxis nachweisen muss. Nach erfolgreicher
Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, in dem bescheinigt wird, mit welchen Tätigkeiten
der Teilnehmer künftig vom Unternehmer beauftragt werden darf.

Die Grundausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Ausbildungsdauer muss mindestens 80 Stunden betragen. Im praktischen Teil müssen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse praxisbezogen umgesetzt und angewandt werden.

Erhalt der Fachkunde / Sachkunde der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeit (EFKFFT)
Die DIN VDE 1000-10 legt in Ziffer 3.2 fest: Elektrofachkraft, ist eine Person die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Nach §2 Abs. 5 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie DIN VDE 1000-10 müssen in der Elektrotechnik tätige Personen ihre fachlichen Kenntnisse auf aktuellem Stand halten. Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKFFT) wird innerhalb Ihrer Tätigkeit als vollwertige Elektrofachkraft angesehen und bildet hier keine Ausnahme. Sie muss ,genauso wie jede Elektrofachkraft, Kenntnisse der einschlägigen Normen erhalten und sich weiterbilden. Fehlt dieser Nachweis zum “Erhalt der Fachkunde”, so könnte im Schadenfall bezweifelt werden, das elektrotechnische Arbeiten überhaupt ausgeführt werden durften.

Der Kurs ist für Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten mit gültigem Zertifikat und zeitnaher beruflicher Tätigkeit konzipiert. Mit Hilfe dieser Fortbildung soll sichergestellt werden, dass die EFKFFT die festgelegten elektrotechnischen Tätigkeiten jetzt und in Zukunft sicher und fachgerecht gestalten kann.

Zu den Kursen

Die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP):

Welche Vorteile bringt die Weiterbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person? Wer sollte elektrisch unterwiesene Person werden?


Zu dem Personenkreis für den diese Schulung konzipiert wurde, zählen unter anderen:

- Haustechniker
- Hausmeister
- Elektrotechnische Laien die abgeschlossene Betriebsräume betreten sollen
- Personen die Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen ausführen müssen
- Personen die einfache elektrotechnische Arbeiten wie Leuchtmittel wechseln, ausführen sollen
- Industrie
- Handwerk

Elektrotechnisch unterwiesene Personen kurz (EuP) können zur Unterstützung von Elektrofachkräften eingesetzt werden. EuP werden von einer Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt: Falls erforderlich müssen sie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Nach DGUV Vorschrift 3 arbeitet eine EuP immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, die die Fachverantwortung für sie trägt. Die EuP muss jederzeit die Möglichkeit haben, die Elektrofachkraft ansprechen zu können.

Die EuP: Unter Leitung und Aufsicht

Unter “Leitung und Aufsicht” versteht man im Kontext der elektrisch unterwiesenen Person (EuP), dass diese nicht unabhängig an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln arbeitet, sondern dass eine Elektrofachkraft (EFK) die Tätigkeit überwacht und anleitet. Dies bedeutet nicht, dass die Elektrofachkraft ständig physisch anwesend sein muss, sondern dass sie für Rückfragen und Unterstützung jederzeit erreichbar sein sollte. Es geht hierbei vor allem um die Sicherstellung, dass die EuP nur Arbeiten ausführt, für die sie die nötige Unterweisung erhalten hat, und dass bei Unklarheiten oder Problemen sofort eine qualifizierte Person hinzugezogen werden kann.

In der Praxis bedeutet das, dass die Elektrofachkraft für die EuP als fachliche Ansprechperson fungiert und deren Arbeit vorbereitet, begleitet und nachkontrolliert. Die EuP muss zu jeder Zeit fachliche Fragen und Unklarheiten mit der zuständigen EFK klären können. Die Verantwortung für die sichere Ausführung der Arbeit liegt somit bei der Elektrofachkraft, während die EuP die erhaltenen Anweisungen umsetzt.

Übertragene Aufgaben der EuP

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur solche Aufgaben ausführen für die sie unterwiesen wurden. Es gilt der Grundsatz: Alles was nicht ausdrücklich unterwiesen wurde, ist nicht erlaubt. Jede dazukommende Aufgabe muss zuvor unterwiesen und verstanden worden sein. Hier spielt auch die persönliche Eignung der EuP eine Rolle. Welche Aufgaben die EuP letztendlich ausführen darf, wird von der verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) unter Berücksichtigung der persönlichen Eignung, der fachlichen Aufnahmefähigkeit sowie der auszuführenden Arbeiten bestimmt.

Elektrisch unterwiesene Personen (EuP) dürfen unter bestimmten Voraussetzungen begrenzte Tätigkeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchführen. Diese Voraussetzungen und Aufgaben sind in den Unfallverhütungsvorschriften und in Normen wie der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) festgelegt. Hier sind einige Beispiele für Aufgaben, die eine EuP übernehmen kann:

Einfache Elektroarbeiten: Dies kann das Ein- und Ausschalten oder das Bedienen von elektrischen Anlagen unter Anleitung oder Aufsicht einer Fachkraft umfassen.
Prüfung von Schutzmaßnahmen: Zum Beispiel das Testen von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI-Schalter) im Rahmen von regelmäßigen Routinechecks.
Austausch von Leuchtmitteln: Das Wechseln von Glühbirnen, Leuchtstoffröhren und anderen Leuchtmitteln in entsprechenden Einrichtungen.
Setzen und Entfernen von Sicherungen: Sofern keine Arbeiten unter Spannung erforderlich sind.
Bedienung von Steckverbindungen: An- und Abstecken von Geräten mit Stecker bei ausgeschalteter Schutzvorrichtung oder im spannungsfreien Zustand.
Instandhaltung und Wartung: Durchführung vorgegebener Routinetätigkeiten an Anlagen, die keine Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen enthalten.
Es ist jedoch zu beachten, dass die EuP nicht für alle Tätigkeiten qualifiziert ist und insbesondere Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden dürfen. Zudem ist eine regelmäßige Schulung und Unterweisung der EuP erforderlich, um deren Kenntnisstand aktuell zu halten und die Sicherheit zu gewährleisten.

Erhalt der Fachkunde einer elektrisch unterwiesenen Person (EuP)

Elektrisch unterwiesene Personen (EuP) spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung des fachgerechten Umgangs mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Damit sie ihre Aufgaben verantwortungsbewusst ausführen können, ist nicht nur die erstmalige Unterweisung entscheidend, sondern auch der fortlaufende Erhalt der Fachkunde nötig.

Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen der EuP

Wiederholungsschulungen:

EuP´s sollten regelmäßig, mindestens jedoch alle 12 Monate, an Auffrischungsschulungen teilnehmen, um ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten.
Neuerungen in der Technik: Technische Weiterentwicklungen, neue Vorschriften und Sicherheitsstandards müssen kontinuierlich in die Fachkunde der EuP einfließen.
Praktische Erfahrung

Praktische Tätigkeiten:

Um die Fachkunde zu erhalten, sollte die EuP regelmäßig praktische Tätigkeiten ausführen, die ihrem Qualifikationsbereich entsprechen.
Dokumentation und Nachweise

Teilnahmebescheinigungen:

Für besuchte Schulungen und Seminare sollten stets Teilnahmebescheinigungen gesammelt werden, um den Erhalt der Fachkunde zu dokumentieren.
Unterweisungsprotokolle: Regelmäßige Unterweisungen müssen schriftlich festgehalten und unterschrieben werden – sowohl von der unterwiesenen Person als auch vom Ausbildenden.
Sicherheitsvorschriften und rechtliche Grundlagen

Arbeitssicherheitsrichtlinien:

Kenntnisse über die aktuellen Arbeitssicherheitsvorschriften sind fortlaufend zu aktualisieren, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Rechtliche Grundlagen: Die EuP muss über aktuelle gesetzliche Regelungen, wie z.B. DGUV oder die Betriebssicherheitsverordnung, informiert sein.
Ein nachhaltiger Erhalt der Fachkunde ist für die Arbeitssicherheit und den Schutz von Personen und Anlagen von größter Bedeutung. Unternehmen sind dabei in der Pflicht, ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen und Unterweisungen regelmäßig durchzuführen.

​Zum Kurs: EUP. Elektrotechnisch unterwiesene Person

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Kurszschluss

Unser Schulungskonzept

Unsere Schulungskonzepte zielen darauf ab, Mitarbeiter im Bereich der Elektrotechnik im Bezug auf elektrische Sicherheit zu sensibilisieren. Das Bewußtsein für Sicherheitsmaßnahmen, das tragen von persönlicher Schutzausrüstung und das einschätzen von gefährlichen Situationen soll verinnerlicht werden.

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