5 Sicherheitsregeln der Elektrotechnik
5 Sicherheitsregeln

Erklärung, Umsetzung, Fehler

In diesem Artikel geht es um die Umsetzung der 5 Sicherheitsregeln sowie die häufigsten Fehler.

Die "lebenswichtigen fünf Sicherheitsregeln"

Die Einwirkung des elektrischen Stroms auf den menschlichen Körper, ist als gefährlich einzustufen!

Die Einhaltung der fünf Sicherheitsregeln sind als lebenswichtig!

Strom kann man weder riechen, sehen oder hören.

Die Anwendung der fünf Sicherheitsregeln helfen uns dabei die Risiken einer Körperdurchströmung zu minimieren.

Wer an elektrischen Anlagen arbeitet, sollte den "Schlüssel zur eigenen Sicherheit" immer selbst tragen.

Die fünf Sicherheitsregeln sind der Schlüssel hierzu.

Der Arbeitsverantwortliche ist für die sichere Durchführung der Arbeiten an und in der Nähe von elektrischen Anlagen verantwortlich. Er hat dafür sorge zu tragen, das bei der Durchführung der Arbeiten an elektrischen Anlagen, alle Sicherheitsrelevanten Vorschriften sowie Betriebliche Anweisungen eingehalten werden.

Im Niederspannungsbereich:  Wenn die Sicherheitsregeln 1-3 wirksam umgesetzt worden sind, so darf auf die Regeln 4 und 5 verzichtet werden.





Freischalten

1. Freischalten

Bezeichnet das allpolige und allseitige "Abschalten" von anlagen, Stromkreisen oder Anlagenteilen.


Beim Austausch einer Lampe, reicht es nicht aus, nur den jeweiligen Schalter zu betätigen. Bei einer Wechselschaltung im Altbau kann beu ausgeschaltetem Wechselschalter trotzdem Spannung an der auszutauschen Lampe anliegen.

Deshalb "immer" Leitungsschutzschalter abschalten. Schraubsicherung entnehmen, oder besser noch, falls vorhanden, Fehlerstromschutzschalter (RCD) abschalten.

Das "Freischalten" sollte immer derjenige machen, der auch die jeweiligen Arbeiten durchführt. Einen Kollegen zu beauftragen um die jeweilige Leitung freizuschalten an der gearbeitet werden soll, ist eine schlechte Idee. Man stelle sich nur vor der Kollege "erwischt die Falsch Sicherung und gibt die Meldung weiter: " Ja, ist freigeschaltet".

Das "Freischalten" einer Elektroanlage, darf nur von einer Elektrofachkraft oder einer unterwiesenen Person durchgeführt werden.

Kann z.b. aus organisatorischen Gründen das freischalten nicht selbst durchgeführt werden, so muss die mündliche oder gar schriftliche Bestätigung abgewartet werden. Mündliche oder telefonische Bestätigungen sollten, um Fehler zu vermeiden" wiederholt werden.

Gegen Wiedereinschalten Sichern

2. Gegen Wiedereinschalten Sichern

Aber mit dem Freischalten der Anlage oder des Stromkreise ist noch lange kein sicheres arbeiten an einer Elektroanlage möglich. Man stelle sich nur vor, der nächste der vorbeikommt wundert sich warum das Licht im Flur nicht geht und schaltet kurzer Hand den Sicherungsschalter wieder ein. Dies muss garnicht in böser Absicht passieren, sondern eher aus purer Hilfsbereitschaft, weil ja das Licht nicht funktioniert. Und schon hat der Stromkreis wieder Spannung und das Unglück nimmt seinen Lauf...

Es sollte also darauf geachtet werden, das der jeweilige Stromkreis oder der entsprechende Anlagenteil auch gegen Wiedereinschalten gesichert ist und ausreichend gekennzeichnet ist. Hilfreich ist zum Beispiel ein Schild "Nicht schalten, hier wird gearbeitet".

Hauptschalter können zumeist mit einem Schloss abgeschlossen werden. Sicherungsautomaten können mit auffälligen Abdeckungen kenntlich gemacht werden. Schraubsicherungen können entnommen werden . Bei Schraubsicherungen ist allerdings weiterhin darauf zu achten das der Berührungsschutz weiterhin bestand hat. Deswegen sollten hier immer die leeren Schraubkappen wieder montiert werden, oder aber die Verschraubungen durch Blindeinsätze getauscht werden. Ein abgeschlossener elektrischer Betriebsraum, sollte auch immer "abgeschlossen" bleiben.


Gerade das "gegen einschalten Sichern", birgt ein hohes Risiko für den auszuführenden. Es sollte immer darauf geachtet werden, das ein unbeabsichtigtes Einschalten der Anlage durch dritte unbeteiligte Personen ausgeschlossen ist. Zumeist befindet sich der elektrische Betriebsraum oder die Unterverteilung nicht in der Nähe der auszuführenden Arbeiten und bietet somit die Möglichkeit einer unbeteiligten Person, Sicherungen wieder einzuschalten. 

Es ist also auf eine ausreichende Sicherung und Beschriftung geachtet werden. Es reicht nicht aus einen Leitungsschutzschalter abzuschalten und dann mit seinen Arbeiten zu beginnen. Es muss auch immer dafür sorge getragen werden, dass eben ein Wiedereinschalten "erschwert" wird. 

Unfallursache BG

3. Spannungsfreiheit feststellen

Laut BG, wird die Regel am häufigsten missachtet und führt hierdurch zu den meisten Unfällen in der Elektrobranche.

Das feststellen der Spannungsfreiheit zählt zu den wichtigsten der fünf Sicherheitsregeln und sollte vor jeder Arbeit an elektrischen Anlagen durchgeführt werden.

Obwohl  die ersten beiden Regeln " Freigeschalten " und "gegen Wiedereinschalten sichern" durchgeführt worden sind, ist es möglich das doch Spannung an dem betreffenden Anlagenteil oder der gesamten Anlage ansteht.

Einerseits könnte die falsche Sicherung ausgeschaltet worden sein, evtl. weil die Beschriftung im Sicherungskasten fehlerhaft ist, andererseits könnte Restspannung von Kondensatoren, Induktionsspannungen oder evtl. eine USV Anlage weiterhin Spannung liefern.

es gibt also viele Gründe warum weiterhin Spannung an der Anlage anliegt, obwohl diese doch "Freigeschaltet" worden ist.

Deswegen ist das feststellen der Spannungsfreiheit von größter Bedeutung für die eigene Sicherheit.

Wie stelle ich nun die Spannungsfreiheit fest?

Spannungsfreiheit feststellen“
• nur von Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesener Person
• nur mit dafür geeigneten Geräten oder Einrichtungen
• vor Beginn der Arbeit
• Spannungsprüfer vor der Benutzung kontrollieren
• Spannungsfreiheit allpolig feststellen

Hier gibt es einige Punkte zu beachten.

1. Die Spannungsfreiheit darf nur durch eine Elektrofachkraft (EFK) oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) festgestellt werden. 

2. Es dürfen ausschließlich, geeignete Messgeräte und Einrichtungen genutzt werden.

3. Die Spannungsfreiheit ist immer vor beginn der Arbeiten festzustellen.

4. Vor der eigentlichen Prüfung, ist der Spannungsprüfer auf einwandfreie Funktion zu prüfen.

5. Die Spannungsfreiheit ist "allpolig" festzustellen. Also an jedem Leiter.


Grundsätzlich werden Spannungsprüfer in die Kategorien
bis 1000V und über 1000V eingeteilt. 

Hier soll es allerdings nur um Spannungen bis 1000V AC gehen.

Geeignete Messgeräte zum feststellen der Spannungsfreiheit, können zwar  auch Einpolig sein, diese sind jedoch zumeist nur für eine Spannung bis 250V zugelassen. Der sehr weit verbreitete Phasenprüfer oder auch Lügenstift genannt, ist schon deswegen nicht zugelassen, weil dieser zumeist erst Spannungen ab 120V-250V erkennt. Da aber schon Spannungen über 50V / AC für den Menschen gefährlich sein können, würde dieser eine Spannung von 100V garnicht sicher erkennen können.


Ein geeignetes Messgerät zum feststellen der Spannung muss:

- Gefährliche Spannungen grösser 50VAC anzeigen. 
- Die Spannungsanzeige muss ohne externe Energiequelle       funktionieren (Batterien)

Es sollten immer zweipolige Spannungsprüfer benutzt werden. Bei einpoligen Spannungsprüfern kann die Anzeige beeinträchtigt sein durch:
• Induktion oder lnfluenz
• ungünstige Beleuchtungsverhältnisse,
• ungünstigen Standort (z. B. isolierende Fußbodenbeläge),
• nicht betriebsmäßig geerdete Wechselspannungsnetze. 





Erden und Kurzschließen

4. Erden und Kurzschließen

Erden und Kurzschließen“
Ausführung:
– immer erst erden, dann kurzschließen
– funktionsfähige Vorrichtungen benutzen
• Niederspannung:
– bei Arbeiten an Freileitungen an der Arbeitsstelle
– sonst nicht vorgeschrieben.

Was muss ich beim Erden und Kurzschließen beachten? 

Zuerst:  Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen mit der Erdungsanlage oder einem Erder verbinden. Erst wenn diese Verbindung hergestellt ist, darf der zu
erdende Anlageteil angeschlossen werden. 

Wie muss bei Anlagen bis 1000 Volt
Nennspannung geerdet und kurzgeschlossen werden?

Der Anlageteil, an dem gearbeitet wird, muss immer so geerdet und kurzgeschlossen sein, dass ein Schutz bei versehentlichem Wiedereinschalten und gegen Beeinflussungsspannungen erreicht wird. 


Die zum Erden und Kurzschließen verwendeten Vorrichtungen müssen funktionstüchtig sein, sie müssen vor allem einem zu erwartenden Kurzschluss-Strom bis zum Ausschalten der Anlage standhalten. Bei Niederspannung ist bei Arbeiten an Freileitungen in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstelle zu erden und kurzzuschließen. Ansonsten braucht bei Niederspannung nicht geerdet und kurzgeschlossen werden.




Freileitungen

Empfehlungen für das Erden und Kurzschließen an Anlagen bis 1000V AC

Isolierende Abdeckung

5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder
abschranken

Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder
abschranken“
• Schutz durch Abdeckung
• Schutz durch Abstand (Arbeitsgrenzen sind eindeutig zu kennzeichnen) 

Können Anlagen oder Anlagen oder Anlagenteile nicht abgeschaltet werden, so ist ein Schutz gegen direktes Berühren der Anlagen vorzusehen. Wobei das Abdecken dem abschranken Vorrang zu geben ist. Bei einem Abdecken, ist darauf zu achten, das das Abdecktuch der DIN VDE 0680 entspricht.



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