Elektrotechnisch unterwiesene Person
(EuP)

Welche Vorteile bringt die Weiterbildung zur elektrisch unterwiesenen Person? Wer sollte elektrisch unterwiesene Person werden?


Zu dem Personenkreis für den diese Schulung konzipiert wurde zählen unter anderen:
- Haustechniker
- Hausmeister
- Elektrotechnische Laien die abgeschlossene Betriebsräume betreten sollen
- Personen die Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen ausführen müssen
- Personen die einfache elektrotechnische Arbeiten wie Leuchtmittel wechseln, ausführen sollen


Elektrotechnisch unterwiesene Personen kurz (EuP) können zur Unterstützung von Elektrofachkräften eingesetzt werden. EuP werden von einer Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt: Falls erforderlich müssen sie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Nach DGUV Vorschrift 3 arbeitet eine EuP immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, die die Fachverantwortung für sie trägt. Die EuP muss jederzeit die Möglichkeit haben, die Elektrofachkraft ansprechen zu können.


Die EuP: Unter Leitung und Aufsicht

Unter “Leitung und Aufsicht” versteht man im Kontext der elektrisch unterwiesenen Person (EuP), dass diese nicht unabhängig an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln arbeitet, sondern dass eine Elektrofachkraft (EFK) die Tätigkeit überwacht und anleitet. Dies bedeutet nicht, dass die Elektrofachkraft ständig physisch anwesend sein muss, sondern dass sie für Rückfragen und Unterstützung jederzeit erreichbar sein sollte. Es geht hierbei vor allem um die Sicherstellung, dass die EuP nur Arbeiten ausführt, für die sie die nötige Unterweisung erhalten hat, und dass bei Unklarheiten oder Problemen sofort eine qualifizierte Person hinzugezogen werden kann.
In der Praxis bedeutet das, dass die Elektrofachkraft für die EuP als fachliche Ansprechperson fungiert und deren Arbeit vorbereitet, begleitet und nachkontrolliert. Die EuP muss zu jeder Zeit fachliche Fragen und Unklarheiten mit der zuständigen EFK klären können. Die Verantwortung für die sichere Ausführung der Arbeit liegt somit bei der Elektrofachkraft, während die EuP die erhaltenen Anweisungen umsetzt.


Übertragene Aufgaben der EuP

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur solche Aufgaben ausführen für die sie unterwiesen wurden. Es gilt der Grundsatz: Alles was nicht ausdrücklich unterwiesen wurde, ist nicht erlaubt. Jede dazukommende Aufgabe muss zuvor unterwiesen und verstanden worden sein. Hier spielt auch die persönliche Eignung der EuP eine Rolle. Welche Aufgaben die EuP letztendlich ausführen darf, wird von der verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) unter Berücksichtigung der persönlichen Eignung, der fachlichen Aufnahmefähigkeit sowie der auszuführenden Arbeiten bestimmt.
Elektrisch unterwiesene Personen (EuP) dürfen unter bestimmten Voraussetzungen begrenzte Tätigkeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchführen. Diese Voraussetzungen und Aufgaben sind in den Unfallverhütungsvorschriften und in Normen wie der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) festgelegt. Hier sind einige Beispiele für Aufgaben, die eine EuP übernehmen kann:
Einfache Elektroarbeiten: Dies kann das Ein- und Ausschalten oder das Bedienen von elektrischen Anlagen unter Anleitung oder Aufsicht einer Fachkraft umfassen.


Prüfung von Schutzmaßnahmen: Zum Beispiel das Testen von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI-Schalter) im Rahmen von regelmäßigen Routinechecks.


Austausch von Leuchtmitteln: Das Wechseln von Glühbirnen, Leuchtstoffröhren und anderen Leuchtmitteln in entsprechenden Einrichtungen.


Setzen und Entfernen von Sicherungen: Sofern keine Arbeiten unter Spannung erforderlich sind.
Bedienung von Steckverbindungen: An- und Abstecken von Geräten mit Stecker bei ausgeschalteter Schutzvorrichtung oder im spannungsfreien Zustand.


Instandhaltung und Wartung: Durchführung vorgegebener Routinetätigkeiten an Anlagen, die keine Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen enthalten.


Es ist jedoch zu beachten, dass die EuP nicht für alle Tätigkeiten qualifiziert ist und insbesondere Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden dürfen. Zudem ist eine regelmäßige Schulung und Unterweisung der EuP erforderlich, um deren Kenntnisstand aktuell zu halten und die Sicherheit zu gewährleisten.
Erhalt der Fachkunde einer Elektrisch Unterwiesenen Person (EuP)
Elektrisch unterwiesene Personen (EuP) spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung des fachgerechten Umgangs mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Damit sie ihre Aufgaben verantwortungsbewusst ausführen können, ist nicht nur die erstmalige Unterweisung entscheidend, sondern auch der fortlaufende Erhalt der Fachkunde nötig.


Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen der EuP

Wiederholungsschulungen:

EuP´s sollten regelmäßig, mindestens jedoch alle 12 Monate, an Auffrischungsschulungen teilnehmen, um ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten.
Neuerungen in der Technik: Technische Weiterentwicklungen, neue Vorschriften und Sicherheitsstandards müssen kontinuierlich in die Fachkunde der EuP einfließen.
Praktische Erfahrung


Praktische Tätigkeiten:

Um die Fachkunde zu erhalten, sollte die EuP regelmäßig praktische Tätigkeiten ausführen, die ihrem Qualifikationsbereich entsprechen.


Teilnahmebescheinigungen:

Für besuchte Schulungen und Seminare sollten stets Teilnahmebescheinigungen gesammelt werden, um den Erhalt der Fachkunde zu dokumentieren.
Unterweisungsprotokolle: Regelmäßige Unterweisungen müssen schriftlich festgehalten und unterschrieben werden – sowohl von der unterwiesenen Person als auch vom Ausbildenden.
Sicherheitsvorschriften und rechtliche Grundlagen
Arbeitssicherheitsrichtlinien: Kenntnisse über die aktuellen Arbeitssicherheitsvorschriften sind fortlaufend zu aktualisieren, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Rechtliche Grundlagen: Die EuP muss über aktuelle gesetzliche Regelungen, wie z.B. DGUV oder die Betriebssicherheitsverordnung, informiert sein.
Ein nachhaltiger Erhalt der Fachkunde ist für die Arbeitssicherheit und den Schutz von Personen und Anlagen von größter Bedeutung. Unternehmen sind dabei in der Pflicht, ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen und Unterweisungen regelmäßig durchzuführen.


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