Ortsveränderliche elektrische Anlagen oder Geräte sind:
solche, die für einen flexiblen Einsatz vorbereitet sind. Das bedeutet, dass sie zu der Stelle bewegt werden können, an der sie benötigt werden. Sie können während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.Zu den ortsveränderlichen elektrischen Anlagen gehören meist Handgeräte, die für die Herstellung von Produkten und Werkstoffen sowie für Wartungsarbeiten und Reparaturen verwendet werden. Beispiele dafür sind:
Mehrfachstecker, Kaffeemaschinen, Schreibtischlampen und Ventilatoren in Büros oder Bohrmaschinen und Handkreissägen auf Baustellen.
Auch PC´s und Bildschirme zählen dazu.
Ortsveränderliche Geräte sind nicht schwerer wie 23Kg und nicht fest verbaut, sie können also während des Betriebs getragen werden.
Wie oft müssen diese Geräte geprüft werden?
Zunächst einmal muss gesagt werden, das die Prüffristen von der internen Gefährdungsbeurteilung abhängt. Eine Kaffeemaschine die im Büro steht und zumeist an der Stelle steht wo sie einst hingestellt wurde, bedarf weniger Aufmerksamkeit wie einer Bohrmaschine die täglich von Baustelle zu Baustelle transportiert wird. Dennoch kann als Grundlage der Prüffristen erstmal die DGUV V3 herangezogen werden. In der DGUV wird ein Richtwert von 3 Monaten ( zb. auf Baustellen) und 6 Monaten angegeben. Dieser kann sich jedoch je nach Fehlerquote der geprüften Geräte reduzieren oder Verlängern. Bei einer Fehlerquote von 2% können die Fristen auch verlängert werden.
Die DGUV V3 gibt die maximalen Prüffristen folgendermaßen an:
In Büros oder ähnlichen Einrichtungen: 2 Jahre
Auf der Baustelle: 1 Jahr
Wer darf prüfen?
Die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte darf nur von einer Elektrofachkraft (EFK) erfolgen. Die EFK kann sich auch durch eine elektrisch unterwiesene Person, kurz EuP unterstützen lassen. Wobei hier immer die EFK die Verantwortung übernimmt.
Prüfablauf:
Jedes Gerät wird einer intensiven Einzelprüfung unterzogen.
Alle Ergebnisse der Prüfung sind in Form eines Prüfprotokolls, handschriftlich oder digital, zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.