Einsatzmöglichkeiten der EFKFFT

Die EFKFFT ist eine Person die,

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Eine “Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten” (EFKffT) ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Die “festgelegten Tätigkeiten” sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln. Diese müssen vom Unternehmer in Arbeitsanweisungen festgelegt werden. In vielen Bereichen des Handwerks fallen ständig Arbeiten an, die nach der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ nur von einer Elektrofachkraft (EFK) oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden dürfen. Um diesen Bedürfnissen sowohl im Handwerk als auch in der Industrie gerecht zu werden, wurde in den Durchführungsanweisungen zu § 2 der DGUV Vorschrift 3 der Begriff „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ aufgenommen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erkennt diese Qualifikation z.B. gar nicht an, daher sollte von der „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ nur im Ausnahmefall eingesetzt werden.

Typische „gleichartige und sich wiederholende Tätigkeiten“ von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten:

Möbel- und Küchenmonteure:

Abklemmen und Anschließen von ElektroherdenAnschließen elektrischer Betriebsmittel in Möbeln. 

Rollladen-, Fenster-, Tür- und Toranlagen:

 Abklemmen und Anschließen z.B. von Rollläden, Markisen, Fenster-, Tür-, Tor- und Feststellanlagen.

Heizungs- und Lüftungsbau:

Anschließen von elektrischen Betriebsmitteln in Heizungen und Lüftungen Wasserversorgungstechnik:

Messgeräte und Arbeitsmittel der Wasserversorgungstechnik auswählen und handhaben Sicherungen, Sensoren, Messeinrichtungen, Beleuchtungsmittel und Signallampen prüfen und austauschen Betriebsstörungen beurteilen Anlagenteile, insbesondere Pumpen und Motoren, austauschen und wieder in Betrieb nehmen Ersatzstromerzeuger einsetzen und bedienen.

Photovoltaikanlagen: Verschaltung von Photovoltaikmodulen.

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Ausbildungskriterien DGUV 303-001

Die Ausbildung der EFKFFT ist in,

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Der DGUV Grundsatz 303-001 legt die Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift “Elektrische Anlage und Betriebsmittel” (BGV A3, VBG 4) fest.


Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.

Die Dauer der theoretischen Ausbildung ist ausreichend zu bemessen. Die praktische Ausbildung muss an den in Frage kommenden Betriebsmitteln durchgeführt werden und die Fertigkeiten vermitteln, mit denen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse für die festgelegten Tätigkeiten sicher angewendet werden können.

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Bestellung der EFKFFT

Damit die EFKFFT im Unternehmen eingesetzt werden kann,

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Die Bestellung einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) erfolgt schriftlich. Aus der Bestellung gehen die Aufgaben und Befugnisse der Fachkraft eindeutig hervor. Zudem ist die Unterschrift vom Unternehmer und der EFKffT notwendig. Die EFKffT erhält im Anschluss eine Kopie der Bestellung. Die Bestellung sollte folgende Informationen enthalten:

Name des Unternehmers

Name der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Die spezifischen Aufgaben, die der EFKffT zugewiesen werden

Die Befugnisse, die der EFKffT hat

Datum der Bestellung

Unterschriften des Unternehmers und der EFKffT.


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Musterformular EFKFFT

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